AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zu den Ferienbetreuungsangeboten der Kinderfreunde Tirol
1.) Leistungsumfang
Die angegebene Preise der jeweiligen Ferienbetreuungsangebote beinhalten, vorbehaltlich anderer Angaben gemäß der jeweiligen Angebotsausschreibung, die Betreuung während der veröffentlichten Betreuungszeit, das Betreuungsmaterial wie z.B. Bastelutensilien, Spielmaterial etc., sowie die Aufwendungen für allfällige Ausflüge. Nicht inbegriffen sind sämtliche Leistungen, die nicht in der jeweiligen Angebotsausschreibung oder diesen AGBs genannt sind.
2.) Anmeldung
Die Anmeldungen müssen in Schriftform erfolgen und werden nur bearbeitet, sofern der Anmeldung ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Gesundheitsbogen beiliegt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Kinder/Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen und/oder erhöhtem Betreuungsbedarf können erst nach Rücksprache mit den Kinderfreunden Tirol angemeldet werden. Die Organisation und Finanzierung von etwaigen notwendigen Assistenzkräften obliegt jedenfalls den Obsorgeberechtigten.
Die Kinderfreunde Tirol behalten sich bei einer zu geringen TeilnehmerInnenanzahl vor, von der Durchführung der Ferienbetreuungsangebote abzusehen. Auf eine Entschädigung besteht kein Anspruch.
Die angekündigten Ferienprogramme sind trotz gewissenhafter Planung nicht immer wie erwünscht umsetzbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns insbesondere witterungsbedingt auch kurzfristige Änderungen und Alternativen zum angekündigten Programm vorbehalten. Das Wohl der uns anvertrauten Kinder steht für uns im Vordergrund.
3.) Anzahlung – Reservierung – Stornogebühren
Die Platzvergabe-, Anzahlungs- und Stornierungsmodalitäten richten sich nach dem jeweiligen Ferienbetreuungsangebot und sind aus der jeweiligen Angebotsausschreibung bzw. aus dem Anmeldeformular ersichtlich.
Im Allgemeinen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reisestornoversicherung.
4.) Abbruch der Betreuung
Bei Abbruch der Betreuung auf Wunsch der Obsorgeberechtigten oder seitens der Kinderfreunde Tirol, wenn die Betreuung beispielsweise aus pädagogischen Gründen nicht mehr möglich ist, werden keine Kosten rückerstattet.
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich für die Abholung ihres Kindes in allen oben genannten Fällen Sorge zu tragen. Sowohl die Fahrtkosten des Kindes als auch die Fahrtkosten (inkl. Rückfahrt) einer allfälligen Begleitperson sind von den Obsorgeberechtigten zu übernehmen.
5.) Haftung
Für Sachbeschädigungen jeder Art haftet der Schädiger bzw. dessen Obsorgeberechtigter gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.